Beschluss der Schulkonferenz vom 14.07.2009 sowie Ergänzungen vom 25.07.2011, 23.07.2012 und 20.07.2015; Änderungen der Handy-Ordnung im SJ 2023/24.
1. Regeln für den Unterricht
- Um erfolgreich lernen zu können, erscheinen Schülerinnen und Schüler pünktlich, vorbereitet und mit den benötigten Materialien ausgestattet zum Unterricht.
- Auch von den Lehrerinnen und Lehrern wird erwartet, dass sie ihren Unterricht pünktlich beginnen. Erscheint der Fachlehrer oder die Fachlehrerin nicht, melden sich die Klassensprecher fünf Minuten nach Beginn der Stunde im Sekretariat.
- Für die Klassen 5 bis 9 wird grundsätzlich eine Vertretung eingerichtet.
- In den Klassen 10 – 12 wird plötzlich ausfallender Unterricht nicht vertreten. Der Oberstufenarbeitsraum steht zur Selbstbeschäftigung zur Verfügung.
- Um kontinuierliches Arbeiten zu gewährleisten, ist in den Klassen 5 bis 9 nach Möglichkeit das Vertretungsbuch zu verwenden.
- Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen sich mit Zustimmung des unterrichtenden Lehrers im Krankenzimmer aufhalten. Sie melden den Aufenthalt im Sekretariat.
- Sich vom Unterrichtsbesuch abzumelden und den Weg nach Hause anzutreten ist für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren nur möglich, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre müssen sich zunächst bei dem unterrichtenden Lehrer für die verbleibende Unterrichtszeit abmelden und im Sekretariat ein Abmeldeformular entgegennehmen, das von den Eltern zu unterschreiben ist und am nächsten Tag beim Klassenlehrer abgegeben wird.
- Die Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 – 10 führen einen Schuljahresplaner, der der raschen Verständigung zwischen Elternhaus und Schule dient. Die Klassenlehrkräfte achten darauf, dass dieser systematisch verwendet wird.
- Den Gebrauch elektronischer Endgeräte regelt die neue „Handyordnung“, die zum Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft tritt (siehe: 6. unten).
- Bei Konfliktfällen oder Meinungsverschiedenheit wird zunächst das Gespräch unter den Betroffenen gesucht. Kann das Einvernehmen, z.B. wegen einer Note, mit einer Lehrerin oder einem Lehrer nicht hergestellt werden, wird zunächst der Klassenlehrer oder ein Verbindungslehrer kontaktiert. Kommt es zu keiner Lösung, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.
2. Regeln für die Pausen und unterrichtsfreie Zeiten
- Weil Bewegung wichtig ist, verlassen alle Schülerinnen und Schüler in den zwei großen Pausen die Klassenräume, gehen auf den Schulhof oder halten sich im Mensabereich oder im Erdgeschoss des Lichthofs auf.
- Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer schließen die Klassenräume ab. Während der großen Pausen dürfen keine SchülerInnen in den Klassenräumen bleiben, um Unfälle und Beschädigungen am Mobiliar zu vermeiden.
- Die KlassenordnerInnen bereiten die Räume für den Unterricht vor. Sie lüften die Klassenzimmer und putzen die Tafel.
- Um die Aufsicht zu gewährleisten, dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 das Schulgelände am Vormittag grundsätzlich nicht verlassen.
- In der Mittagspause dürfen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 – 9 das Schulgelände verlassen, deren Eltern ihnen dazu schriftlich auf dem entsprechenden Formular im Mitteilungshefter die Erlaubnis gegeben haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler halten sich im Lichthof oder in den für die GTS ausgewiesenen Räumen bzw. Freiflächen auf.
- In Notfällen können die Kinder über das Sekretariat verständigt werden.
3. Regeln für den Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Das Schulhaus öffnet um 07:20 Uhr und schließt um 17:30 Uhr.
- Zum Schulgelände zählen das gesamte Areal des GBG mit allen Schulgebäudeteilen, Flächen und Verbindungswegen.
- Schülerinnen und Schüler, die erst zur zweiten Stunde Unterricht haben, dürfen sich im Lichthof aufhalten, müssen aber so leise sein, dass der Unterricht nicht gestört wird.
- Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Longboards u.ä. werden im Fahrradkeller oder in den ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulhof abgestellt. Der Fahrradkeller ist kein Aufenthaltsraum und wird daher nach dem Abstellen des Fahrgeräts wieder verlassen.
- Auf dem Abgang in den Fahrradkeller müssen die Fahrgeräte geschoben werden, um Unfälle zu vermeiden.
- Weil der schuleigene Parkplatz nicht genug Platz bietet, ist seine Benutzung ausschließlich den Lehrerinnen und Lehrern sowie Gästen vorbehalten. Autos sind entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu parken. Es ist darauf zu achten, dass die Belange der Anwohner nicht beeinträchtigt werden.
- Die Flachdächer dürfen wegen der Unfallgefahr nur vom Hausmeister begangen werden, z.B. um Bälle herunterzuholen.
- Sachbeschädigungen und Diebstähle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.
- Um im Katastrophenfall das Gebäude sicher und rasch evakuieren zu können, ist darauf zu achten, dass die ausgewiesenen Fluchtwege nicht zugestellt werden.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist nicht gestattet.
- Für Schulveranstaltungen gelten unter strikter Anwendung des Jugendschutzgesetzes besondere Regelungen. Hierzu werden genaue Absprachen mit der Direktion getroffen.
- Die Cafete im Lichthof dient als Oberstufenraum und ist dementsprechend den Schülerinnen und Schülern der Klassen 10 – 12 vorbehalten. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler sorgen in Eigenverantwortung für Sauberkeit in der Cafete und gehen sorgsam mit dem Mobiliar um. Entsprechendes gilt für den Oberstufenarbeitsraum.
4. Regeln für außerhalb des Schulgeländes liegende Unterrichtsorte
- Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist darauf zu achten, dass immer nur die direkte Verbindung zu den jeweiligen Unterrichtsorten zu wählen ist.
- Um Unfälle zu vermeiden, ist mit besonderer Umsicht und Sorgfalt vorzugehen. Insbesondere auf die Benutzung von Handys, MP-3-Playern oder ähnlichen Medien muss verzichtet werden, weil sie die notwendige Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
- Ansonsten gelten alle anderen Regelungen aus 1.-3., soweit sie anwendbar sind.
5. Mensa
- Der Caterer, die SV-Group, bietet ein vielfältiges und ausgewogenes Mittagessen. Ein Prospekt des Unternehmens informiert Sie über alles Wissenswerte. Natürlich kann auch Selbstmitgebrachtes verzehrt werden.
6. Handyregelung für das GBG Rheinfelden
Es ist unsere Absicht, am GBG Rheinfelden eine ganzheitliche Erziehung anzustreben. Dies betrifft auch den Umgang, die „Netiquette“, mit digitalen Medien. Deshalb ist Medienerziehung eine wichtige Aufgabe der Schule.
Unter Einbeziehung der Vorstellungen aller am Schulleben Beteiligten soll folgende Regelung für den Gebrauch von digitalen Medien am GBG Rheinfelden gelten ( hier als Pdf.-Datei):
Das Handy gehört zu den wichtigsten Begleitern vieler Menschen. Ein eigenes Handy ist der Wunsch der meisten Kinder, der früher oder später erfüllt wird.
Seine Termine organisieren, kurze Nachrichten austauschen, eine schnelle Information holen, eine Stundenplanänderung in WebUntis erfahren: Wie sollte man das ohne Handy hinbekommen?
Wir wissen aber auch: Mit dem Handy wird manchmal Unsinn getrieben. Muss wirklich in jeder Pause gedaddelt/gezockt werden? Dürfen Bilder anderer überhaupt gemacht werden, gar ohne deren Erlaubnis verbreitet? Und wer hat nicht schon unter dem gelitten, was im Klassenchat verbreitet wurde? Schnell landet man dabei im Bereich des Strafbaren ...
Schule ist ein Raum, in dem der richtige Umgang mit Medien gelernt wird. Schule ist aber auch ein Schutzraum, in dem das Handy auch einmal ausgeschaltet ist.
Wir wissen: Diese zwei Ansprüche widersprechen sich häufig. DIE Lösung gibt es nicht. Deshalb sind die Handy-Regeln des GBG auch ein Anlass, immer wieder über den eigenen Medienkonsum nachzudenken.
6.1. Grundsätze
Die Nutzung von Handys etc. ist nur erlaubt:
- auf dem Schulhof und in der Mensa. Ausnahme: Große Pausen und Essenszeit,
- im Unterricht nach Anweisung der Lehrkräfte,
- in Ausnahmesituationen, - wenn möglich – mit Erlaubnis der Lehrkräfte,
- bei kurzzeitiger Nutzung zur Einsicht in den Stundenplan,
- von den Klassenstufen 10-12 jederzeit in der Cafete und im Oberstufenarbeitsraum.
6.2. Wissenswertes über Netiquette und rechtliche Verstöße
Die Nutzung digitaler Medien erfordert gegenseitige Achtung sowie respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander. Dies bedeutet z.B. das Unterlassen von Beleidigungen oder Quälereien (Cybermobbing). Bei Verstößen gegen die Netiquette solltet ihr euch an eine Lehrkraft, die Schulleitung, die Sozialarbeiterin oder die Eltern wenden.
Die Schulleitung kann mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren. Je nachdem, wie ihr euer Handy nutzt, könnt ihr auch gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Diese schützen u.a. die Persönlichkeitsrechte anderer.
Wisst ihr, dass z.B. strafbar sein können:
- heimliches Filmen oder Fotografieren von Personen und Zeigen oder Weiterleiten dieser Aufnahmen,
- bereits der Besitz gewaltverherrlichender Fotos oder Filme („Snuff-Videos“),
- Besitz, Zeigen oder Weiterleiten pornografischer Bilder oder Filme.
6.3. Pflichten und Rechte der Lehrkräfte
Die Handy-Regeln gelten grundsätzlich auch für Lehrkräfte. Sie sind Vorbilder für die Schüler*innen, müssen aus dienstlichen Gründen aber das Handy öfter nutzen als die Schüler*innen.
Lehrkräfte dürfen Schüler*innen Handys wegnehmen, wenn sie gegen die Grundsätze dieser Handy-Regeln oder die Netiquette verstoßen oder wenn ein sonstiger (vielleicht sogar strafbarer) Missbrauch vorliegt. Das Handy kann nach Unterrichtsende auf dem Sekretariat abgeholt werden.
6.4. Rechtliche Konsequenzen
Illegal gemachte Aufnahmen stellen einen Gesetzesverstoß dar und werden entsprechend geahndet.
6.5. Ersatz, Verantwortung
Das GBG Rheinfelden kann keine Verantwortung für das Verschwinden oder die Beschädigung digitaler Geräte übernehmen. Daher empfiehlt sich, z. B. an Tagen mit Sportunterricht, diese Geräte zu Hause zu lassen. Anrufe im Bedarfsfall können jederzeit im Sekretariat getätigt werden.