Maurice-Sadorge-Str. 6, 79618 Rheinfelden +49 7623-8627 sekretariat@gbg-rheinfelden.de

Mitgliedschaft im Freundeskreis

Der Freundeskreis des Georg-Büchner-Gymnasiums Rheinfelden ist ein eingetragener gemeinnütziger Schulförderverein zur "Förderung der Erziehung, Volk- und Berufsbildung" (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Seit 1995 hilft der Freundeskreis unbürokratisch dort, wo Schule bzw. Eltern an Ihre Grenzen stoßen.

§ 2 der Satzung des Freundeskreises - Ziele und Aufgaben des Vereins

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, das Gymnasium Rheinfelden bei der Erfüllung seiner Erziehungs- und Unterrichtsaufgabe ideell, materiell und finanziell zu unterstützen. Er strebt dabei eine umfassende, auch fächerübergreifende Aus- und Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler an.

Er fördert unter anderem:

  • die Schülerbibliothek,
  • zusätzliche Bildungsangebote,
  • Vorträge, Seminare, Klausurtagungen, Diskussionsabende,
  • Theater- und Konzertaufführungen,
  • Theater- und Konzertbesuche,
  • andere kulturelle Veranstaltungen,
  • sportliche Veranstaltungen,
  • Studienfahrten.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.

Die vollständige Satzung des Freundeskreises findet man hier.

Einen Überblick über unsere Förderprojekte findet man hier.

Mitglied werden

1. Das Formular ( Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung) vorzugsweise am PC ausfüllen oder herunterladen.

2. Das Formular ausdrucken, ausfüllen (falls nicht am Computer ausgefüllt) und unterschreiben.

3. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Sekretariat des GBG abgeben oder per Post an den Vereinsvorsitzenden senden.

Neben den Eltern von Schülern des GBG können natürlich auch Schüler, ehemalige Schüler, Großeltern, Angehörige oder ehemalige Angehörige des Lehrerkollegiums, oder sonstige Personen, die sich im Sinne der Satzung betätigen möchten, Mitglied werden.

Dokumente zum Beitritt

Flyer mit Aufnahmeantrag

Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung

Information zum Datenschutz (Anlage zur Beitrittserklärung)

Beitragsordnung 

Datenschutzordnung des Vereins 

Satzung des Vereins (Stand 2023)

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist neben freiwilligen Spenden eine wichtige Säule, um die benötigten Mittel zur Durchführung des Vereinszwecks zu erhalten.

Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beträgt der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag 12,50€. 

Mitgliedsbeiträge und Spenden sind (im Rahmen der im EStG festgelegten Höchstbeträge) steuerlich abzugsfähig.

Aus organisatorischen und Kostengründen werden Mitgliedsbeiträge und ggf. vereinbarten freiwilligen Spenden einmal jährlich per Bankeinzug erhoben. Wir führen dies üblicherweise im Februar durch, für Neumitglieder im 4. Quartal.

Mitwirkung im Verein

Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt (Dauer: ca. 1-2 Stunden). Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und brauchen satzungsgemäß eine Mindestanzahl an Teilnehmern, um beschlussfähig zu sein.

Ganz besonders würden wir es begrüßen, wenn Sie an einer intensiveren Mitarbeit im Vorstand oder als Kassenprüfer interessiert wären. Bitte wenden Sie sich an den Vorsitzenden.

Änderungen

Wenn Sie bereits Mitglied sind und sich Ihre Daten (Anschrift, Bankverbindung) ändern, teilen Sie dies bitte dem Vorsitzenden mit. Insbesondere kann eine ungültige Bankverbindung vermeidbare Kosten verursachen.

Wenn Sie eine vereinbarte einmalige oder jährliche Spende ändern möchten, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Vorsitzenden mit - aus organisatorischen Gründen bis etwa 2 Wochen vor Abbuchung der Beiträge.

Beendigung der Mitgliedschaft

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit durch eine formlose schriftliche Mitteilung an den Verein (gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beenden. Die Beendigung wird schriftlich bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass satzungsgemäß der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe auch für das Kalenderjahr zu zahlen ist, in dem die Mitgliedschaft endet.

Bei Rückfragen zum Freundeskreis des GBG kann man sich gerne direkt per Mail melden ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

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