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Personalrat (ÖPR)

Der örtliche Personalrat (ÖPR) des GBG besteht aus fünf Mitglieder (im Schuljahr 2023/2024 sind dies: Frau Grimberg, Herr Haller, Herr Reznicek, Frau Rung, Frau Wodarz) und vertritt die Anliegen der Lehrkräfte der Schule.

Man erreicht die Mitglieder des Personalrates persönlich oder per Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Der ÖPR ist Ansprechpartner für Kollegium und Schulleitung in zentralen Fragen des Schulalltags. Er vermittelt bei Bedarf u.a. bei Fragen zu Deputat, Arbeitsbelastung oder auch Lehrergesundheit und unterstützt Kolleginnen und Kollegen bei persönlichen schulischen Anliegen.

Weitere mögliche Arbeitsfelder:

  • MAU
  • Vertretungen
  • Reisekosten bei AUV
  • Aufgaben von Lehrern und Lehrerinnen
  • Personalentwicklung
  • Organisation gemeinsamer Aktivitäten im Kollegium (Ausflug, Frühstück, Verabschiedung/Begrüßung von Lehrkräften)

Arbeitsweise des ÖPR:

  • Regelmäßige interne Sitzungen mit mittelfristiger Festlegung der Themen
  • Regelmäßige Sitzungen mit der SL mit Agenda und Protokoll
  • Einberufung der jährlich stattfindenden Personalversammlung mit Agenda und Protokoll
  • Regelmäßiger Austausch mit der BfC

Grundsätze der Zusammenarbeit mit der Schulleitung:

  • „Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge partnerschaftlich und vertrauensvoll … zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.“ (LPVG § 2 (1))
  • „Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden.“ (LPVG § 69 (1))
  • „Die Behandlung „nach Recht und Billigkeit“ verlangt nicht nur ein streng rechtmäßiges Vorgehen, sondern auch ein grundsätzlich wohlwollendes Verhalten gegenüber den Beschäftigten.“ (Gerhard Rooschüz / Johann Bader, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, Stuttgart: Kohlhammer, S. 314)

Stand: November 2023

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