Das GBG hat sich in allen Fächern auf einheitliche Kriterien der Leistungsmessung geeinigt. Grundlage ist die Notenbildungsverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Bitte beachten Sie, dass Notengebung grundsätzlich eine pädagogische Angelegenheit ist. Die einheitlichen Kriterien können nur einen Rahmen vorgeben. Verantwortlich für die Notengebung ist stets die jeweilige Fachlehrkraft.
Wichtig: Die schulinternen Kriterien der Leistungsmessung werden aktuell noch überarbeitet, sollen aber bald wieder zur Einsicht für alle zur Verfügung stehen.