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Kriterien zur Notengebung

Das GBG hat sich in allen Fächern auf einheitliche Kriterien der Leistungsmessung geeinigt. Grundlage ist die Notenbildungsverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie, dass Notengebung grundsätzlich eine pädagogische Angelegenheit ist. Die einheitlichen Kriterien können nur einen Rahmen vorgeben. Verantwortlich für die Notengebung ist stets die jeweilige Fachlehrkraft.

Wichtig: Die schulinternen Kriterien der Leistungsmessung werden aktuell noch überarbeitet, sollen aber bald wieder zur Einsicht für alle zur Verfügung stehen.

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