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Regeln für den Sport - und Schwimmunterricht

1. Betreten der Halle

  • Die SuS betreten die Sporthalle erst, wenn ein Sportlehrer sie in die Sporthalle lässt.
  • Die Türen der Umkleiden werden nicht zugeknallt. 

2. Material

Für den Sportunterricht brauchen alle SuS Sportkleidung (T-Shirt, Hose, Schuhe), die ausschließlich zum Sporttreiben genutzt wird (Straßenschuhe sind KEINE Sporthallenschuhe).

3. In der Sporthalle

  • In der Sporthalle nehmen sich die SuS nicht selbstständig Material, sondern fragen ggf. einen Sportlehrer höflich nach einem Ball.
  • Die Garagen dürfen ohne Aufforderung nicht betreten werden. 
  • Schmuckstücke (Uhren, Ketten, Ohrringe – außer kleinen Steckern - , Ringe, Armbänder, …) können zu Verletzungen führen oder kaputtgehen und werden daher abgelegt. 
  • Lange Haare werden zusammengebunden.
  • Es werden keine Kaugummis gekaut.
  • Für Wertgegenstände bietet der Sportlehrer ein Kästchen an, das in der Sporthalle steht. Lückenlose Aufsicht kann nicht garantiert werden, doch da die Halle nicht permanent geschlossen ist, kann der Zugang von Fremden zu den Umkleiden nicht ausgeschlossen werden, so dass Wertsachen nicht in den Umkleiden liegen gelassen werden sollten.
  • Getränke dürfen in der Sporthalle am Rand abgestellt werden. In Absprache mit dem Lehrer dürfen  die SuS Trinkpausen machen.
  • Alle SuS, die die Sporthalle verlassen möchten (z.B. Toilettengang), melden sich grundsätzlich bei ihrem Sportlehrer ab.
  • Der Sportlehrer beginnt und beendet die Sportstunde.  

4. Teilnahme

  • Sollten SuS ihre Sportsachen vergessen haben oder aus Krankheits-, Verletzungs- oder anderen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird der Sportlehrer die SuS anderweitig in den Unterricht einbinden (Schiedsrichter, Coach, Helfer, …) oder ihnen Material bereitstellen, um sich theoretisches Wissen anzueignen.
  • Diese Aufgaben fließen in die Sportnote mit ein. 
  • Bei längerer Krankheit müssen die SuS ein ärztliches Attest vorlegen.

5. Sicherheit

  • SuS halten sich ohne Sportlehrer nicht in der Sporthalle auf.
  • SuS hängen sich nicht an die Tore und turnen nicht in den Garagen herum, da hohe Verletzungsgefahr besteht.

6. Schwimmunterricht

  • Für den Schwimmunterricht (in Klasse 6, 8 und 10) gilt grundsätzlich dasselbe. 
  • SuS, die nicht aktiv teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht. Die versäumten Stunden und Leistungen sind (evtl. in Parallelklassen) nachzuholen 
  • Der Ramadan schließt eine Teilnahme vom Sport- und Schwimmunterricht nicht aus. 
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