Maurice-Sadorge-Str. 6, 79618 Rheinfelden +49 7623-8627 sekretariat@gbg-rheinfelden.de

Vorgehensweise bei Beurlaubungen (religiöse Festtage)

Zur Vorgehensweise bei Beurlaubungen, wie derzeit bei religiösen Festtagen, sagt die Schulbesuchsverordnung:

"Schüler, die der islamischen Religion angehören, werden am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt. Die Feiertage der islamischen Religion können datenmäßig nicht festgelegt werden, da sie sich nicht nach dem allgemeinen Kalender richten." (Siehe: Link, Stand: 11.04.2024)

In diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler also am 09.04.2024, dem ersten Tag des Fastenbrechens, sowie an einem der Tage des Opferfests (16.06.-20.06.2024) beurlaubt werden.

Beurlaubung bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler nicht einfach fehlen können und sich nachher entschuldigen (lassen), sondern:

"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen." (Siehe: Link, Stand: 11.04.2024)

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich wie immer an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Allgemeine Informationen zu Entschuldigung und Beurlaubung finden Sie unter folgendem Link.

Wir benutzen Cookies
Diese Webseite benutzt Cookies um Navigation, Authentifizierung und andere Funktionalitäten zu realisieren. Verwendete Google Web Fonts werden auf unserer Seite lokal bereitgestellt und es werden keinerlei Daten an Dritte weitergegeben. Sie selbst entscheiden, ob Sie diese Cookies akzeptieren möchten oder nicht. Bitte beachten Sie aber, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.